Mandantenvertretung bei der Lösung von Rechtsstreitigkeiten und Beratung zur Durchführung von Transaktionen im Bereich der Immobilien. Beratung der Verwaltungsbehörde bei der Durchführung des Verwaltungsverfahrens und bei der Annahme der Verwaltungsakte im Bereich des Planungs- und Bauwesens, ebenso im Gerichtsverfahren bezüglich des Planungs- und Bauwesens. Mandantenvertretung und -beratung in privatrechtlichen Fragen im Baubereich, darunter beim Abschlieβen der Werkverträge und bei der Lösung von entstandenen Streitigkeiten.